Islamische Finanzwelt setzt sich Regeln zum Goldhandel

Die tonangebende Organisation in der islamischen Finanzwelt hat Regeln zum Scharia-konformen Goldhandel beschlossen. In der Folge erwartet der World Gold Council einen Anstieg der Goldnachfrage um mehrere hundert Tonnen.

AAOIFI Scharia-konformer Goldhandel
Gold ist in der islamischen Welt hoch angesehen. Doch nicht jede Form der Spekulation ist zulässig.

Erstmals ist Gold ein zulässiges Investment in der islamischen Finanzwelt. Denn bereits am 19. November hat die tonangebende Organisation in der Branche Regeln zum Scharia-konformen Goldhandel beschlossen.

Gemäß der neuen Regeln kann Gold in der islamischen Finanzindustrie genutzt werden, sagte die Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions (AAOIFI) am Montag laut einem Bericht von Bloomberg.

Scharia-konformer Handel braucht physisches Gold

AAOIFI hat die Regeln zum Scharia-konformen Goldhandel in Zusammenarbeit mit dem World Gold Council erarbeitet, der von den Goldproduzent finanziert wird. Der World Gold Council erwartet in der Folge einen Anstieg der Goldnachfrage um mehrere hundert Tonnen.

Der SPDR Gold Trust ist der größte börsengehandelt Goldfonds und wird an der Börse unter dem Symbol GLD gehandelt. Er ist einer der Fonds, der wahrscheinlich Scharia-konform ist. Denn er ist durch physisches Gold gedeckt.

Man werde in Kürze die Scharia-Zulässigkeit von GLD bekanntgeben, sagte Natalie Dempster, Geschäftsführerin des World Gold Council bei der Pressekonferenz am Montag. Auch Goldbarren und Goldmünzen seien zulässig.

Die festgesetzten Regeln verlangen, dass eine Bank das von ihr verkaufte Gold noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag liefern kann, sagte Natalie Dempster. Dieselben Regeln gelten auch für Silber, sagte AAOIFI-Generalsekretär Hamed Hassan Merah.

Goldhandel an der Terminbörse nicht zulässig

Goldkontrakte an der New Yorker COMEX-Rohstoffbörse sind hingegen nicht Scharia-konform, sagte der Scharia-Gelehrte Mohd Daud Bakar bei der Pressekonferenz. Denn die Kontrakte seien nicht durch physisches Gold gedeckt.

Neben Goldhandel hat die AAOIFI in der Vergangenheit bereits Regeln für die islamische Finanzwelt in den Bereich Aktien, Immobilien, islamische Anleihen (Sukuk) und Versicherungen (Takaful) aufgestellt.